Häufig gestellte Fragen.

Welche Vorlaufzeit wäre für eine Produktion inklusive Kinoplanung und -Schaltung optimal? Welche Fristen sind einzuhalten?

Um eine hohe Planungs- und Filmqualität eines ideenreichen Werbefilms gewährleisten zu können, ist für uns eine Vorlaufzeit von 6 – 8 Wochen optimal.

Bei der Kinoschaltung gibt es branchenübliche Fristen innerhalb deren der finale Werbefilm eingereicht werden muss, damit er – FSK-geprüft – rechtzeitig in allen Wunschkinos verteilt und letztlich gezeigt werden kann.

4 Wochen vor dem avisierten Kampagnenstart ist eine Stornierung der Kinoschaltung kostenfrei möglich. Eine Verschiebung des Kampagnenstarts ist 3 Wochen vor dem ursprünglich geplanten Termin noch kostenfrei möglich.

Sonderwerbeformen und besondere Platzierungswünsche sollten rechtzeitig geplant werden, da sich auch die Storno- und Verschiebefristen ändern können.

Kann man auch nur eine oder zwei Wochen lang im Kino werben?

Die Standard-Buchungsdauer für die Schaltung von Kinowerbung beträgt jeweils 1 Spielmonat, sprich 4 Wochen ab Kampagnenstart.

Für Werbefilme ab 30 s Spotlänge besteht die zusätzliche Option, gegen einen Aufpreis von dieser Regelung abzuweichen und in einem kürzeren Zeitraum in den Wunsch-Spielstätten zu werben. Diese Option ist manchmal für spezielle Event-Termine sinnvoll.

Was ist FSK? Was muss bei der Filmidee beachtet werden?

Jeder in Deutschland ausgestrahlte Film muss von der Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) klassifiziert werden. Das Prüfergebnis ist für jeden Kinobetreiber bindend und auf www.fsk.de nachzulesen.

Es gibt folgende Klassifizierungen: FSK o.A. (ohne Altersbeschränkung), FSK 6, FSK 12, FSK 16 und FSK 18.

Nur Freigaben mit einer FSK o.A. sichern die Schaltung des Werbefilms (ab 30 Sekunden Länge)  zu allen regulären Vorstellungen. Werbefilme mit einer höheren Einstufung als der Hauptfilm, dürfen nicht vor dem Hauptfilm geschaltet werden.

Die Branchen Tabak und Spirituose (inkl. Bier, Wein etc.) dürfen gemäß des Jugendschutzgesetzes erst in Vorstellungen ab 18:00 Uhr beworben werden. Ein direkter Bezug zur FSK besteht somit nicht. Auch Motive aus den genannten Branchen erhalten dadurch nicht automatisch eine hohe Altersfreigabe.

Bei Kinofilmen wird ein FSK-Kennzeichen verweigert, wenn der Film offensichtlich schwer jugendgefährdend ist; eine FSK-Freigabe ist nur bei einer höchstens „einfachen Jugendgefährdung“ und bei einer etwaigen „Jugendbeeinträchtigung“ möglich. Diese Rahmenbedingungen sind bei der Motivwahl und der Idee zum Drehbuch eines Kinowerbefilm bereits in der Vorprüfung zu beachten (bei Werbefilmen ab 30 Sekunden Spotlänge Pflicht)

Neben der Altersfreigabe prüft die FSK ebenfalls die so genannte Ton-Norm.

Was ist bei den Musikrechten zu beachten? Kann ich einfach meinen Wunschtitel unter den Kinospot legen?

Für regionale Kinowerbung empfehlen wir die Verwendung der in unserem Produktionsangebot enthaltenen Archivmusik. Bei der Verwendung rechtlich geschützter Original Musik werden drei unterschiedliche, getrennt zu erwerbende Lizenzrechte berührt:

a) Urheberrechte des Komponisten

b) Herstellungs- /Leistungsschutzrechte des Produzenten/Interpreten

c)Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte (GEMA)

Zunächst ist festzustellen, welchen konkreten Titel aus welcher Veröffentlichung (in der Regel CD) der Kunde verwenden will. Die weit verbreitete Meinung, ein kurzes ‚Anspielen‘ rechtlich geschützter Musik sei lizenzfrei erlaubt, ist falsch.

Ob Teil-Verwendung oder volle Länge, die Lizenzgebühren sind gleich. Im Vergleich zur TV-Werbung wird bundesweite Kinowerbung bei den Musik-Verlagen generell doppelt so hoch und daher teuer eingestuft. Zum Erwerb der Rechte a) und b)werden den Rechte-Inhabern, in der Regel Musikverlage, die Angaben zur geplanten Verwendung des Musikstücks übermittelt: Lauflänge des Werbemittels, Einsatzorte/Kinos, Zeitraum und Budget der geplanten Schaltung.

Das Material für die Kinowerbung liegt bereits vor. Was technischen Vorgaben müssen bei der Anlieferung für Film / Bild und Ton beachtet werden, um weiteren Produktionsaufwand zu vermeiden?

Wir bitten um Anlieferung des digitalen Filmmaterials  in der Laufgeschwindigkeit von 24 Bildern pro Sekunde (24fps).

Anlieferung Bild:

  • Einzelbildfrequenz fortlaufend nummeriert, tiff oder dpx
  • Auflösung 2048 x 1107 (2K) oder 1920 x 1080 (full HD)
  • Farbraum RGB, rein linearAnlieferung

Anlieferung Ton:

  • lizensierter DOLBY
  • Mix nach Kinonorm 82 leq (SR oder SRD) in kinogerechter Abmischung
  • Achtung: im Falle eines DOLBY Mix SRD werdenzusätzlich alle diskreten DOLBY-Kanäle OHNE Encoding zur Produktion des digitalen Vorführmasters (DCP) benötigt! (wav oder aiff mit Tonstart auf Bildanfang ohne Vorlauf)

Anlieferung Preview:

  • Videodatei des Werbemotivs (.mpg / .mp4 / .mov etc.) zur Kontrolle bzw. zum Abgleichen

 Anlieferung auf einem Datenträger:

  • CD-Rom
  • DVD
  • oder externe Festplatte